8. Beendigung des Studiums
Wenn Sie Ihr Studium frühzeitig abgebrochen oder erfolgreich abgeschlossen, Ihren Prüfungsanspruch endgültig verloren oder sich nicht rückgemeldet haben, werden Sie von Ihrer Hochschule exmatrikuliert.
Mit Beendigung des Studiums enden viele finanzielle Unterstützungen (z.B. BAföG, Anspruch auf Kindergeld, Kinderfreibeträge, Familienkrankenversicherung). Deshalb müssen Sie die zuständigen Behörden, gegebenenfalls Ihre Arbeitgeber und Ihre Krankenkasse über das Ende Ihres Studiums informieren.
Über den Einstieg in das Berufsleben informieren Sie die Hochschulteams der Bundesagentur für Arbeit sowie der Career-Service Ihrer Hochschule mittels Beratung und anderer Dienstleistungen (z.B. Seminare, Weiterbildungsangebote, Kontakte zu Arbeitgebern, Jobbörsen und Bewerbertrainings). Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern können Sie auch über die Alumni-Vereine Ihrer Hochschule finden. Angebote für Studierende, Hochschulabsolventen und berufserfahrene Akademiker finden Sie online im UNI-Magazin der Bundesagentur für Arbeit sowie im Virtuellen Arbeitsmarkt.